Mitte Mai geht’s mit Tourismus, Gastronomie, Freizeit und Kutur in Österreich wieder los. Damit verbunden gelten auch neue Reiseregeln.
In diesem Beitrag und im Video findest Du einen Überblick über die aktuellen Corona-Regeln für Reisen und Urlaub in Österreich. Die Reiseregeln für Österreich gelten ab der Öffnung am 19. Mai 2021.
(Falls das Video nicht startet, bitte hier direkt bei YouTube ansehen)
Es ist wieder grün – zumindest in der Natur! Die Corona-Ampeln sind noch nicht alle auf grün geschaltet, aber Reisen werden bald wieder möglich sein. Ich erinnere mich genau an den 2. November 2020. Das war jener Tag bzw. Abend, an dem die Gastronomie das letzte Mal geöffnet hatte. Mehr als ein halbes Jahr hatte die Gastronomie in Österreich geschlossen und ich freue mich sehr, dass sie gemeinsam mit Tourismus-, Kultur- und Freizeitbetrieben und auch den Hotels und Unterkünften am 19. Mai wieder aufsperrt.
Und ich freue mich auch, dass es nun im Andersreisender YouTube Kanal nach einer langen Corona-Pause wieder losgeht. Nun wird es wieder regelmäßig Videos rund um Zugreisen, Urlaub ohne Auto und Abenteuer geben. Abonniere gerne den Kanal, damit Du keine Folge verpasst. Bald startet auch die Sommertour mit spannenden Reisetipps und Inspirationen von interessanten Reisezielen in Europa. IIm Blog findest Du hier Österreich Reisetipps und Reiseberichte.
In diesem Beitrag geht es um die Tourismus-Öffnung am 19. Mai 2021. Und hier findest Du einen Überblick über die Regeln für Reisen und Urlaub in Österreich.
Inhalt:
Überblick über die Reiseregeln für Österreich
Wenn Du in Österreich Urlaub machen möchtest wirst Du Dir vermutlich die Frage stellen, was Du mitnehmen musst, um die Regeln einhalten zu können.
Ins Reisegepäck gehören:
- die FFP2 Maske
- ein möglichst aktuelles Testergebnis oder
- ein Dokument das nachweist, dass Du bereits eine Covid-19 Infektion durchgemacht hast oder
- ein Impfzertifikat, in dem Deine Corona-Impfung verzeichnet ist. Deine erste Impfung sollte mindestens 21 Tage zurückliegen.
- und max. 72 Stunden vor Einreise die Online-Reiseregistrierung. Mehr darüber bei den Reisebestimmungen weiter unten.
Das war’s auch schon, nun bist Du für Deine Urlaubsreise in Österreich vorbereitet. Hier im Blog findest Du übrigens auch die passenden Reiseberichte und Reisetipps für Österreich.
Die “Drei G”: Geimpft, getestet oder genesen
Also: Du musst entweder geimpft, getestet oder genesen sein und das nachweisen können. Diese Nachweise ermöglichen Dir den Zutritt in die Gastronomie, in Hotels und auch zum Beispiel zu Veranstaltungen. PCR-Tests sind 72 Stunden gültig, Antigentests mit Nachweis wie z.B. aus der Teststraße oder Apotheke sind 48 Stunden gültig. Cornoavirus Schultests sollen auch als Eintrittstest für Kinder gelten.
Deine Impfung gilt ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung an Stelle eines Eintrittstests. Die zweite Teilimpfung muss innerhalb von drei Monate erfolgen. Als Nachweis gelten hier z.B. Impfpass, Impfkarte oder Ausdrucke. Für Genesene gelten z.B. ein Absonderungsbescheid oder Antikörpertest. Künftig können diese Daten auch im “Grüner Pass” hinterlegt sein.
Generell sind, wie eben erklärt die “Drei G” wichtig – Du musst geimpft, getestet oder genesen sein. Welche Rolle diese Nachweise an der Grenze und bei der Einreise spielen erkläre ich Dir etwas weiter unten.
Reiseregeln für Hotels und Unterkünfte in Österreich
Mit dem entsprechenden Nachweis kannst Du z.B. im Hotel einchecken. Beim Check-in werden Gäste auch registriert und in den allgemein zugänglichen Innenräumen gilt Maskenpflicht. Wellness und Fitnesseinrichtungen werden wieder geöffnet sein. Für Selbstversorger-Unterkünfte, wie z.B. Appartements oder Selbstversorgerhütten reicht ein einmaliger negativer Test für die Dauer des Aufenthalts.
Wenn Du Restaurants und Gastronomie innerhalb des Hotels nutzen möchtest, dann gelten die gleichen Regeln wie für die restliche Gastronomie.
Eintritts-Regeln für die Gastronomie in Österreich
Beim Besuch aller Gastronomiebetriebe gelten Eintrittstests wieder nach der 3G-Regel: Du musst getestet, geimpft oder genesen sein. PCR-Tests sind auch wieder 72 Stunden gültig, Antigentests mit Nachweis wie z.B. aus der Teststraße oder Apotheke sind 48 Stunden gültig und zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass Du direkt beim Wirt auch einen registrierten Test vor Ort machen kannst. Der Test muss digital angemeldet werden. Dieser Test gilt allerdings nur für die Dauer des Aufenthalts im Gastronomiebetrieb. Für Take-away gilt weiterhin keine Testpflicht. Zusätzlich musst Du Dich beim Lokalbesuch registrieren.
Die 3 G Regel gilt auch bei vielen Freizeiteinrichtungen und sie kommt auch bei der Einreise nach Österreich zur Anwendung.
Einreiseregeln für Urlaub in Österreich
(Hinweis: Dieser Abschnitt mit den Einreiseregelungen wurden am 17.5.2021 aktualisiert)
Ab 19. Mai werden die Einreisebeschränkungen aus vielen Ländern nach Österreich gelockert. Hier kommt es nun drauf an, ob Du aus einem sicheren Staat oder einem Staat mit niedriger oder hoher Inzidenz einreist oder gar aus Virus Variantenstaaten. Letzteres sind im Augenblick Südafrika, Brasilien und Indien.
Länder mit Einreiseregel nach der 3-G-Regel
Als Grundlage für Deine Reise- und Urlaubsplanung kannst Du die Corona-Ampel der EU-Gesundheitsagentur ECDC nutzen. Dort siehst Du auf der Karte Länder und Regionen unterschiedlich eingefärbt. Bei grün und orange eingefärbten Länder, soll die Einreise auflagenfrei möglich sein. Bei der Einreise aus hellroten Gebieten reicht künftig ein negativer Coronavirus-Test, ein Nachweis über Impfung oder die Genesung nach einer Corona-Infektion. Darunter fällt ab 19.5. die Einreise aus folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Andorra und Australien.
Und wo findet man die aktuelle und rechtsverbindlich gültige Liste? Jene Staaten, für die diese Regeln gelten, sind in der jeweils letzten Covid-19 Einreiseverordnung in Anlage A aufgeführt.
Länder mit Einreise mit Quarantäne bei Getesteten
Für Einreisende aus dunkelroten Gebieten soll dagegen die zehntägige Quarantänepflicht nach der Einreise weiter bestehen. Ein Freitesten ist ab dem fünften Tag möglich. Neu ist, dass geimpfte und genesene aus diesen Ländern keine Quarantäne antreten müssen. Zu diesen Ländern zählen ab 19. Mai Kroatien, Litauen, die Niederlande, Schweden und Zypern. Jene Staaten, für die diese Regeln gelten, sind in der jeweils letzten Covid-19 Einreiseverordnung in Anlage B1 aufgeführt.
Die Einreise aus sonstigen Staaten ist grundsätzlich untersagt und wie bisher nur in Ausnahmefällen möglich – etwa zu Arbeits- oder Studienzwecken.
Elektronische Registrierung: Pre-travel Clearance nicht vergessen!
Vor der Einreise nach Österreich ist weiterhin eine elektronische Registrierung (Pre-travel Clearance) notwendig. Diese darf frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen.
Aktuell kannst Du aus den meisten Nachbarländern und auch aus Deutschland nach der 3G-Regel in Österreich einreisen. Das ist eine Momentaufnahme und die Daten können sich regelmäßig ändern. Ich gehe aber davon aus, dass sich die Situation in Europa schrittweise bessert.
Wenn Du mit Öffentlichen Verkehrsmitteln in und nach Österreich reisen möchtest, dann habe ich hier noch ein paar Reisetipps für Dich:
Öffentliche Verkehrsmittel & Corona in Österreich
Im innerösterreichischen Zugsverkehr gibt es nur vereinzelt Einschränkungen. Bis vorerst 4. Juli fahren weniger Fernverkehrszüge auf der Weststrecke zwischen Wien und Salzburg. Im Rahmen der Notvergabe gilt auf dieser Strecke ein gemeinsamer Fahrplan von ÖBB und der privaten WESTbahn. Außerdem werden Zugtickets gegenseitig anerkannt.
Im internationalen Fernverkehr werden ab 20. Mai die letzten pausierten Züge von und nach Deutschland, Italien und Tschechien wieder fahren. Die meisten internationale Nachtzüge, wie EuroNight und Nightjet werden ab 24. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen. Beachte bei Deiner Planung, dass noch nicht alle Nachtzüge ab diesem Tag wieder verkehren werden. Die Reise im Nachtzug Wien – Lviv – Kiew wird z.B. ab 2. Juni wieder möglich sein, der Alpen-Sylt-Nachtexpress von Westerland über Hamburg und Hannover nach Salzburg fährt erst ab Mitte Juli.
In allen Öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen in Österreich gilt, neben den üblichen Hygienemaßnahmen und Abstand halten eine FFP2-Maskenpflicht. Alle Details – regelmäßig aktualisiert – findest Du im Beitrag Zugreisen und Coronavirus: Das solltest Du vor Deiner Reise wissen.
Ich freue mich, dass es wieder los geht mit den Reisen. In den ersten Videos im YouTube Reisemagazin und auch hier im Anders reisen Blog werden ich noch Themen aus meiner näheren Umgebung zeigen, aber bald starte ich die Sommertour. Dann berichte ich wöchentlich von spannenden Urlaubszielen und gebe Tipps für Deinen Urlaub ohne Auto. Die Sommertour wird nach u.a. Deutschland, Österreich, Italien, Tschechien und auch nach Polen führen. Ich freue mich, wenn Du dann mit dabei bist.
Kurt Kopta says
Einreise von Mallorca nach Österreich nach dem 19.5. mit Impfzeugnis möglich ohne Test und Quarantäne?
Klaudia Vlasicova says
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich habe eine Frage.
Wenn ich am 20.05.21 möchte aus der Slowakei nach Österreich nur einkaufen mit Auto fahren?
– ist es erlaubt?
– gibts weiterhin Kontrolle am Grenzübergängen?
– soll ich auch die “3G Nachweiss”mithaben?
– werden auch die kleine Grenzübergänge wieder offen?
Vielen Dank in Voraus für Antwort.
MFG
Klaudia Vlasicova
Andersreisender says
– Kurt Kopta: Ja, so ist es geplant. Bitte immer auch die tagesaktuellen Informationen der Ministerien beachten.
– Klaudia: ja, die Reise aus der Slowakei nach Österreich zum Einkaufen ist wieder erlaubt. Nachweis wegen geimpft, getestet oder genesen muss mitgeführt werden und wird möglicherweise auch kontrolliert. Es sollten alle Grenzübergänge offen sein.
Susanne Sera says
Guten Tag!
Ist die Einreise aus Ungarn nach Österreich nach dem 19.5. mit Impfzeugnis möglich ohne Test und Quarantäne?
Vielen Dank!
Mfg Susanne
Verena frei says
Kann ich aus der Schweiz nun in Vorarlberg einkaufen? Herzlichen Dank für die Antwort.
Ulrike Illia says
Leider ist die Information bezüglich der Slowakei nicht korrekt. Ich war am Freitag hier bei uns an der Grenze um zu fragen unter welchen Auflagen ich zum Tierarzt fahren darf. Die Slowaken waren da sehr entspannt, denen reicht offenbar der Nachweis der ersten Impfung. Die Österreicher wollten mich hingegen sofort zu 10 Tagen Quarantäne verdonnern, obwohl ich direkt vor deren Nase umgekehrt bin und gar nie in die Slowakei eingereist war. Ich hoffe, dass sich diese ganzen Hürden nun mit 19.5. erledigen …
Lovrijan Piljanovic says
Und was ist mit Kroatien braucht man da noch einen test nach dem 19.5?
Andersreisender says
– Ulrike: Die alten Regeln mit Quarantäne gelten noch bis 18.5., die neuen Reglen ab 19.5. Die Slowakei hat seit letzter Woche Dienstag (einem Tag nach Veröffentlichung des Beitrags) wieder eine schlechtere Einstufung, darum sind die 3-G (getestet, geimpft, genesen) für die Einreise notwendig.
– alle: Bitte auf die verlinkte Karte der ECDC schauen, wie das jeweilige Land, aus dem die Einreise erfolgen soll, eingefärbt ist. Ab 19. Mai gilt: Bei grün und orange eingefärbten Ländern ist die Einreise auflagenfrei möglich. Bei der Einreise aus hellroten Gebieten reicht künftig ein negativer Coronavirus-Test, ein Nachweis über Impfung oder die Genesung nach einer Corona-Infektion. Darunter fällt ab 19.5. die Einreise aus folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Andorra und Australien.
Für Einreisende aus dunkelroten Gebieten soll dagegen die zehntägige Quarantänepflicht nach der Einreise weiter bestehen. Neu ist, dass geimpfte und genesene aus diesen Ländern keine Quarantäne antreten müssen. Ein Freitesten ist ab dem fünften Tag möglich. Zu diesen Ländern zählen Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden und Zypern.
Martina Moser says
Kann ich von Italien nach Österreich ab 19.05. zum Einkaufen kommen?Muss ich mich vorher online registrieren.wenn es nur ein Tagesausflug ist?
Mast says
Hallo. Wie sieht es mit Reisenden aus Serbien aus? Die sind auf der Karte hellgrau. Gibt es dazu irgendwelche Informationen?
LG
Roland Tihanyi says
Guten Tag!
Ich möchte ab 19.05.2021 aus Ungarn nach Österreich fahren. Habe eine Astrazeneca Impfzeugnis in ungarische Sprache. Ist es in die Grenze gültig? Wenn nicht dann warum.
Roland
Helmut says
Hallo,
Gelte ich als deutscher Staatsbürger mit einer Kreuzimpfung , also erste Impfung mit AstraZeneca und zweite Impfung mit Biontech in Österreich als vollständig geimpft? Bei uns wurden anfänglich nur unter 65 jährige mit AstraZeneca geimpft, aufgrund der Thrombosen mittlerweile aber nur über 60 jährige,so die Empfehlung der deutschen Impfkommission
Ich bin von dieser Konstellation betroffen.