Bei Auslandsreisen innerhalb der EU- und EWR-Staaten und der Schweiz muß man sich kein großes Kopfzerbrechen über die Gesundheitsversorgung machen. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (kurz EKVK; international: European Health Insurance Card), ist gesichert, dass man nach den Regeln des jeweiligen Landes zu ärztlicher Betreuung kommt. Sie ersetzt den Urlaubskrankenschein und ähnlich bezeichnete Formulare der EU-Staaten. Während die eine Seite der Versicherungskarte, zB. in Österreich, bei der e-card grün ist, ist die blaue Seite für die internationale Verwendung bestimmt.
Wie benützt man die EKVK?
Wenn man einen Arzt oder ein Krankenhaus in Anspruch nehmen muß, sollte man so früh wie möglich die Europäische Krankenversicherungskarte vorweisen. Aufgrund der internationalen Vereinbarungen sind Vertragsärzte und Vertragskrankenanstalten verpflichtet, die Europäische Krankenversicherungskarte zu akzeptieren. Außerdem steht dem Inhaber eine Behandlung wie einem nationalen Patienten zu. Bei Ärzten und Spitälern, die keinen Vertrag mit der Sozialversicherung haben, muß die Rechnung vorerst selbst bezahlt werden.
Was tun, wenn der Arzt die EKVK nicht akzeptiert?
In seltenen Fällen kann es passieren, dass ein Arzt aus Unkenntnis der Regelungen die Abwicklung verweigert und auf eine Barzahlung der erbrachten Leistungen besteht. In diesem Fall soll man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen, die nach Rückkehr im Original beim zuständigen Sozialversicherungsträger zur Verrechnung eingereicht werden kann.
In welchen Ländern gilt die EKVK genau?
Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in Portugal, Spanien, Frankreich, Liechtenstein, Italien, Luxemburg, Belgien, Irland, Großbritannien, Island, Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, Deutschland, Österreich, Ungarn, Tschechien, Polen, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Malta, Zypern, Estland, Lettland, Littauen, der Slowakei, der Schweiz und den Niederlanden.
Für die Länder Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Serbien, Montenegro, Mazedonien und die Türkei muß beim Dienstgeber (Erwerbstätige) bzw. beim Versicherungsträger (Pensionisten, Arbeitslose) ein Auslandsbetreuungsschein besorgt werden.
ingrid küster says
Wie komme ich zu dieser blauen Versicherungskarte??wir sind für 2 Monate in Italien-bekomme diese Karte über Sie oder???Bitte schreiben sie uns die Anlaufstelle.
Mit freundlichen Grüßen und auf eine baldige Antwort wartend
I.Küster
Andersreisender says
@Ingrid: Willkommen im Andersreisen Blog. Die blaue Versicherungskarte ist auf der Rückseite der E-Card zu finden, die man vom Arbeitgeber bzw. der Gebietskrankenkasse erhalten. Somit hat sie jeder Arbeitnehmer und auch Pensionisten und ist automatisch auch im EU-Ausland krankenversichert. Bitte dort mal nachschauen.
Bernd Langjahr says
Hallo,
ich habe folgende Frage:
meine Tochter lebt in Irland und ist dort Krankenversichert.Eine
Europäische Krankenversicherungskarte hat Sie. Unser Hausarzt
kennt die Regularien der Abrechnung nicht und hat an die örtliche AOK verwiesen. Wie ist der korrekte Weg?
Vielen Dank für eine rasche Antwort.
Bernd Langjahr
Andersreisender says
@Bernd: Hallo! Willkommen im Blog! Meines Wissens sollte die Europäische Krankenversicherung überall akzeptiert werden. Vor allem in Deutschland sollte jeder Arzt die “Regeln” kennen. Ansonsten würde ich mich wirklich zur Klärung an den jeweiligen Versicherungsträger wenden.